[10.03.] Nicht jede Kündigung wegen einer Lappalie ist wirksam: Heute hat das Arbeitsgericht Dortmund entschieden, dass ein 26-jähriger Bäcker, der sich bei der Arbeit unerlaubt einen Brötchenbelag (Wert: ca. 50 Cent) genommen haben soll, weiterbeschäftigt werden muss. Siehe hier bzw. hier.